Schiller Songwriter Stage im Langen August
Do. 11.05.2023 – 20.00 Uhr

Teaser Schiller-Songwriter-Stage at LA
Teaser Schiller-Songwriter-Stage at LA

am Donnerstag treffen wir uns wieder zum nächsten Schiller Songwriter Stage im Langen August e.V., diesmal mit Philipp Artmann und Open Stage Slots.

Philipp Artmann

Losgehen, unterwegs sein, irgendwo ankommen – Repeat. Viele Male hat Singer/Songwriter Philipp Artmann dieses Muster schon durchgespielt. Eines ist dabei stets die Konstante geblieben: Musikmachen. Über Klavier- und Gitarrenunterricht im Kindesalter und Rock- und Punkbands in der Jugend, landet er 2010 bei seinem deutschsprachigen Soloprojekt, das sich zwischen Pop, Reggae und Hip Hop bewegt.

Foto Philipp Artmann
Foto Philipp Artmann (Quelle: Philipp Artmann)

Philipp Artmann formt sich aus akustischem Deutschpop, Reggae-Offbeats und mal gesungenen, mal gerappten Texten einen unverwechselbaren, eigenen Sound. Offenherzige Ansagen und eine ansteckend positive Ausstrahlung werden zu seinem Markenzeichen.Philipp Artmann hofft, dass es auch anderen Menschen Mut machen kann, auf die innere Stimme zu hören und ins Machen zu kommen, anstatt nur auf die Risiken zu schauen. „Was interessieren mich die Lücken in meinem Lebenslauf, wenn ich am Ende auf ein lückenloses Leben schau?“ klingt da fast wie ein Lebensmotto. Die Debütsingle erschien am 25. Februar 2022. Mit “Berge & Meer” erscheint am 03. Juni 2022 die zweite Veröffentlichung.

Mehr unter philippartmann.de

Open Stage Slots

Auch diesen Monat gibt es für euch wieder die Möglichkeit 15 Minuten zu zeigen was ihr könnt!
Mit vorheriger Anmeldung (s.o.) vergeben wir 3 Open stage Slots im Vorprogramm.

Es wird sicherlich ein toller Abend werden – kommt vorbei!*

geöffnet ab: 19.45 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr ct.
Eintritt: 5 (fünf) €
Ticket-Reservierung: buero@langer-august.de
Ort: Café im Vorderhaus, Braunschweiger Str. 22, 44145
Veranstalter: Langer August e.V.
in Zusammenarbeit mit Martin Lixenfeld (martinlixthesinger.com)

(*) Was heißt hier „Kommt vorbei!“?

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, einer extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen oder Handlungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.