

Am 12. und 13. September 2025 laden wir alle Fans* handgemachter Musik ins Kulturzentrum Langer August (Braunschweiger Str. 22, Dortmund) ein. Nach 2023 – damals noch in der mittlerweile geschlossenen Hafenkombüse – steigt dort zum zweiten Mal das Nordmarkt Festival und bringt Indie Bands sowie Singer-Songwriter:innen aus Dortmund und Umgebung auf die Bühne.
„Los geht es am Freitagabend mit intimen Akustiksets. Das Café des Langen August öffnet seine Türen und zeigt im Rahmen von „Dortmund Unplugged“, wie ehrlich Gitarrensound klingen sollte. Um besonders lauten Applaus wird dabei ausdrücklich gebeten, denn mit vor Ort ist auch eldoradio*, um nicht nur die Auftritte, sondern auch O-Töne der Künstler für seinen Podcast aufzunehmen.
Am 12.09.2025 treten “Tante Matta”, “Hans Blücher” & “Siggi Stern” auf.
Am 13.09.2025 treten “Mandy Lee Rose” “Hallo Johanson” “Boris Gott” “Handgemänge” “Blomqist” “Frau Supertramp” auf. Dazwischen im Innenhof: DJ Kurt Maisfeld

Am Samstag gibt es dann gleich doppelt auf die Ohren: Zwei Bühnen, sechs Acts; auf der Unplugged Stage im Café des Langer August und gleich nebenan im KCR auf der Band Stage. Sorgen, einen Auftritt zu verpassen, muss sich niemand machen: Die Acts sind so getaktet, dass alles mitgenommen werden kann und zwischendurch ausreichend Zeit bleibt, um sich noch ein Getränk zu organisieren. Abgerundet wird der Samstagabend durch DJ Kurt Maisfeld, der zwischen den Auftritten für den passenden Sound sorgt.
Eintritt frei – Spenden willkommen.
Weitere Infos zu den Künstler:innen unter: www.nordmarkt-records.de
WANN: Freitag, 12.09.2025 – 13.09.2025, 19:30 Uhr
WO: Langer August, Braunschweiger Str. 22, Dortmund
WER: Rondoprinz, Luise Weidehaas, TrioMAD
Sound: Schremmel
Eintritt: auf Spendenbasis
(*) Hinweis:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, einer extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen oder Handlungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.