Thomas – einer von uns

Graffiti Thomas Schulz - Foto:Azzoncao
Graffiti Thomas Schulz - Foto:Azzoncao

Vor 15 Jahren wurde Thomas Schulz in Dortmund ermordet. Er wurde von dem rechtsradikalen Skinhead Sven Kahlin am 28. März 2005 in der U-Bahn-Station Kampstraße erstochen. Zum 15. Jahrestag des Mordes wollen wir am Samstag den 28. März 2020 mit einer Kundgebung und einem Konzert an Thomas erinnern und zum antifaschistischen Widerstand aufrufen.

Am Ostermontag 2005 war Thomas Schulz, alias „Schmuddel“, mit einigen Punks auf dem Weg zu einem Konzert. In der U-Bahn-Station Kampstraße begegneten sie dem Nazi-Skinhead Sven Kahlin. Zwischen ihnen entspann sich ein Wortgefecht. Während seine Freund*innen weiter gingen, wollte Thomas mit Kahlin reden, ging ihm nach und stellte ihn zur Rede. Was Thomas nicht bemerkte hatte war, dass Kahlin längst ein Messer gezogen hatte und es hinter dem Rücken vor Thomas verbarg. In dem Moment als die U-Bahn einfuhr stieg Kahlin nicht in die U-Bahn und beendete so den Streit, sondern stach unvermittelt und mit großer Wucht zu. Gezielt wurde das Herz von Thomas von dem 15 cm langen Messer durchbohrt. Thomas brach auf dem Bahnsteig zusammen. Trotz einer Notoperation konnte Thomas Schulz nicht gerettet werden. Der Vater zweier Kinder verstarb noch am Abend.

Wir sehen Thomas als „einen von uns – uno di noi“. Wir werden ihn nicht vergessen. Für uns heißt das, dass wir uns täglich und aktiv gegen jede Form von Unterdrückung, Rassismus und Faschismus einmischen werden. Egal, ob er uns in Gewand des Rechtsradikalismus oder staatlicher Institutionen entgegen tritt.

Und wir wollen an Thomas Schulz am 28. März 2020 erinnern.

13:00 Uhr – Kundgebung – Kampstraße

16:00 Uhr – Film und Diskussion

Veranstalter: Langer August

Ort: Café im Vorderhaus

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.