Schiller Songwriter Stage im Langen August
Do. 12.10.2023 – 20.00 Uhr

Teaser Schiller-Songwriter-Stage at LA
Teaser Schiller-Songwriter-Stage at LA

Weaver’s Gallery

Started out as a duo, Elsa Steixner and Ben Miller were quickly joined by fellow musician and friend Marius Lamm. While their music can be loud and energetic, they love to embrace the reduced sound of this unusual Trio. With vocals, guitar and drums, their songs feel like an invitation to the audience, to share these tunes as a familiar sentiment of comfort. Yet maybe the best description of their compositions would simply be a mild look at an Edward Hopper painting.

Softly spoken words, gentle melodies for troubled minds.

Foto Weaver's Gallery
Foto Weaver’s Gallery (Quelle: Foto Weaver’s Gallery)

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Kalle Moosherr Experience

Kalle Moosherr ist Liedermacher aus der Nachbarstadt Datteln. Bereits mehrfach hat er in den vergangenen Jahren im Olfonium andere Künstler musikalisch begleitet. Er spielt zur Gitarre seine Lieder ganz in der bodenständigen Tradition eines Rio Reiser oder eines Stefan Stoppok. Songs wie „Wenn du nach Hause kommst“, „Hautnah“ oder „Du kannst ruhig schlafen“ sind kleine Geschichten über alltägliche Situationen ohne jedes Klischee und ohne Zeigefinger. Kalle Moosherr-Songs findet man bei youtube, spotify, iTunes etc.

Foto Kalle Moosherr Experience
Foto Kalle Moosherr Experience (Quelle: kuk-olfen.de)

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Es wird sicherlich ein toller Abend werden – kommt vorbei!*

geöffnet ab: 19.45 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr ct.
Eintritt: 5 (fünf) €
Ticket-Reservierung: buero@langer-august.de
Ort: Café im Vorderhaus, Braunschweiger Str. 22, 44145
Veranstalter: Langer August e.V.
in Zusammenarbeit mit Jan Jerig. Inspiriert durch Martin Lixenfeld (martinlixthesinger.com)

(*) Was heißt hier „Kommt vorbei!“?

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, einer extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen oder Handlungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.